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Das Urteil im so genannten Pilsener Prostituierten-Mordprozess ist nun auch gegen den Hauptangeklagten aus Öhringen rechtskräftig. Das Urteil im so genannten Pilsener Prostituierten-Mordprozess ist nun auch gegen Hauptangeklagten rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des zur Tatzeit jährigen Angeklagten verworfen, wie das Landgericht Heilbronn am Mittwoch mitteilte.
Die Karlsruher Richter gaben der Jugendkammer des Landgerichts Recht, nicht das Jugendstrafrecht anzuwenden und den Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen. Die Jugendkammer hatte auf den Angeklagten das allgemeine Strafrecht angewandt.
Die Karlsruher Richter folgten der Begründung, dass bei dem Angeklagten von einer weitgehend abgeschlossenen Persönlichkeitsbildung auszugehen sei und er über eine Erwachsenenreife verfüge, obwohl er nur knapp die Altersgrenze zum Heranwachsenden überschritten hat.
Er sei nicht mehr wesentlich prägbar, daher könne die Strafmilderung nicht gewährt werden. Der Mann habe eine verfestigte negative Persönlichkeit, weshalb trotz Strafvollstreckung eine spätere Wiedereingliederung ausgeschlossen sei. Zwei der drei verurteilten Männer hatten ihre Gefängnisstrafen im Januar dieses Jahres akzeptiert. Das mit Abstrichen geständige Trio hatte laut Urteil im eine Prostituierte im tschechischen Pilsen gemeinsam verschleppt, vergewaltigt und ermordet.