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Sie hatten eine sogenannte Sperrgebietsverordnung juristisch prüfen lassen, die nun für unwirksam erklärt wurde, wie aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Montag hervorgeht.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung kann demnach aber noch durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Zielsetzung - Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes - sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht mit. Es beinhalte aber Fehler: Unter anderem seien die Stadtgebiete, in denen Prostitution zulässig sein soll, nicht geeignet, weil es dort zum Beispiel ein Schulwohnheim gebe. Die Stadt hatte das Verbot beantragt, weil das Interesse an der Ansiedlung von Bordellen in der grenznahen Messestadt gestiegen sei.
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